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Gründung ÖJV - Ökologischer Jagdverband Österreich Am 20.05.2011 wurde im Hotel Panhans am Semmering der Verein ÖJV gegründet. Es wurde der Vorstand gewählt und ab sofort nimmt der Verein ÖJV seine Arbeit auf. Link: Artikel im "Fortschrittlichen Landwirt"
Bewegungsjagd Termine 2011 Hier der Link zu den Bewegungsjagdterminen 2011 E i n l a d u n g zur konstituierenden Generalversammlung des Ö k o l o g i s c h e n J a g d v e r b a n d e s ( Ö J V ) – Ö s t e r r e i c h s am 20. Mai 2011 im Hotel Panhans am Semmering Programm: 18:00 Eintragung in die Mitgliederliste 19:00 Begrüßung und Eröffnung 1. Grußworte 2. Mitgliederliste 3. Wahlen: Obmann, Schriftführer, Kassier und Stellvertreter 4. Mitgliedsbeitrag: Landesvereine - Bundesverband 5. Positionen des ÖJV – Österreich 6. Allfälliges 7. Kaffepause 8. Impulsreferat: „ Wie man Wild erntet", Dr. Karoline Schmidt 9. Diskussion Information Generalversammlung Ökologischer Jagdverband Österreich: Der Verein Ökojagd Niederösterreich möchte informieren, dass am 20.05.2011 die Generalversammlung des „Ökologischer Jagdverband Österreich“ am Semmering im Hotel Panhans stattfindet.
Programm: 18:00- 19:00 Eintragung in die Mitgliederliste Ab 19:00 Beginn der Generalversammlung
Begrüßen dürfen wir Fr. Dr. Schmidt, die ein Impulsreferat zum Thema „Wie man Wild erntet“ halten wird, sie ist auch Die Autorin des gleichnamigen Artikels welcher in „Die Presse“ erschienen ist.
Eine Einladung zu dieser Veranstaltung wird demnächst an sie erfolgen. Wir würden uns freuen wenn viele Interessenten, auch nicht Vereinsmitglieder, der Generalversammlung beiwohnen könnten.
Link: Artikel "Wie man Wild erntet." Antwort-Parlamentarische Anfrage: Frage: 1. Wie viele Verfahren gem. § 16 Abs. 5 Forstgesetz wurden im Jahr 2010 von Amts wegen eingeleitet, wie viele aufgrund von Anzeigen (bitte um eine Darstellung pro Bundesland)? 2. Wurden Anträge von den jeweiligen LeiterInnen des Forstaufsichtsdienstes der Länder gestellt und wurde von der Parteistellung Gebrauch gemacht? Wenn ja, wie oft und von welchen Forstaufsichtsdienstleiter/inne/n (bitte um eine Darstellung pro Bundesland)?
Antwort: Da die Frist für die Meldungen der Länder für die Forststatistik (FOSTA) für das Jahr 2010 und damit auch für die darin abgefragten Informationen betreffend § 16 Abs. 5 Forstgesetz noch bis April 2011 läuft und danach die Auswertung erfahrungsgemäß noch einige Wochen dauern wird, ist eine Beantwortung derzeit nicht möglich.
Frage: 3. Wo sind die Hauptschadensgebiete in Österreich bzw. auf welchen Waldflächen lässt sich eine flächenhafte Gefährdung von Wald durch Wild ausschließen?
Antwort: Da ein direkter Konnex zur „flächenhaften Gefährdung des Waldes durch Wild“ gemäß Forstgesetz mit ÖWI- oder WEM-Daten nicht hergestellt werden kann, ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Hierzu wären die betreffenden Reviere zu nennen, was eigene Erhebungen bzw. Begutachtungen vor Ort erfordern würde. Dies ist auf Grund der Zuständigkeit der Bundesländer für das Jagdrecht nicht möglich.
Frage: 4. Kann ausgeschlossen werden, dass auf Waldflächen, die von einer forstlichen Förderungsmaßnahme betroffen sind, eine flächenhafte Gefährdung vorliegt?
Antwort: Die Richtlinien im Rahmen der nationalen oder kofinanzierten forstlichen Förderung schließen in den jeweiligen Förderungsvoraussetzungen dezidiert Waldflächen aus, bei denen waldgefährdende Wildschäden vorliegen. Der Förderungswerber hat entsprechende Auskünfte über waldgefährdende Wildschäden bei der Behörde einzuholen und dem Förderungsantrag beizuschließen.
Frage: 5. Wie viele Forstbehördenorgane sind FunktionärInnen im jeweiligen Landesjagdverband wie z.B. Hegeringleiter oder Bezirksjägermeister? Wie viele üben die Jagd im eigenen Dienstbezirk aus? Wie viele Verfahren gem. §16 Abs. 5 wurden von diesen eingeleitet?
6. Welche PolitikerInnen auf Bundes- und Landesebene üben die Jagd aus? Werden von diesen Einladungen z.B. von der Österreichischen Bundesforste AG oder wichtigen Entscheidungsträgern aus der Wirtschaft angenommen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welche/r „jagende“ Politiker/in ist gleichzeitig Funktionär/in im Landesjagdverband?
Antwort: Diese Fragen fallen nicht in den Vollziehungsbereich des BMLFUW.
Frage: 7. Warum liegen die Wildschadensberichte 2007 – 2010 gem. § 16 Abs.6 noch nicht vor? Wann kann mit diesen gerechnet werden?
Antwort: Die Wildschadensberichte 2007, 2008 und 2009 werden im Mai 2011 vorgelegt werden. Die Verzögerung der Vorlage wurde bedingt durch eine Änderung in der Datenerhebung der Verbiss- und Schälschadenssituation.
Frage: 8. Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Erfolgen wurden bis dato zur Abstellung der Wildschäden bzw. des hohen Wildeinflusses, resultierend aus den Ergebnissen des letzten Wildschadensberichts und dem Wildeinfluss-Monitoring seit 2006 seitens der Forstbehörden durchgeführt?
Antwort: Durch die Beratungstätigkeit und Förderpolitik seitens der Forstbehörden wird bewirkt, dass der Anteil an Mischbaumarten und damit auch die Qualität des Waldes als Biotop für das Wild verbessert wird; damit können – gesamt gesehen – die Rahmenbedingungen, die durch waldbauliche Maßnahmen von der Forstwirtschaft geändert werden können, optimiert werden. Aufgrund der Kompetenzverteilung fällt Jagdwesen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Daher sind für die Reduzierung des Wildstands und damit für die Reduzierung des Wildeinflusses ausschließlich die Jagdbehörden der Länder zuständig (siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2).
9. Ab welchem Wildeinfluss gemäß Wildeinflussmonitoring wird von „Wildschaden“ gesprochen?
Antwort: Das bundesweite Wildeinflussmonitoring (WEM) spricht bewusst nicht von Wildschaden, sondern von Wildeinfluss. Dieses System wurde zur Beurteilung langfristiger Trends entwickelt. Die genauen Definitionen (BFW-Praxisinformation Nr. 22, 2010, S. 3) lauten wie folgt:
Beurteilung des Wildeinflusses in drei Stufen: 1 – kein oder geringer Wildeinfluss, 2 – mittlerer Wildeinfluss, 3 – starker Wildeinfluss. 10. Welche Ergebnisse liefert die österreichische Waldinventur 2007-2009 hinsichtlich der Wildschäden?
Antwort: Erste Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur 2007/09 wurden in der BFW-Praxisinformation Nr. 24, 2011 (http://bfw.ac.at/db/bfwcms.web?dok=8746) veröffentlicht.
11. Wie hoch beziffern Sie monetär die aktuellen jährlichen Schäden durch Schalenwild in Österreich? Was ist Ihre Meinung dazu? Antwort: Eine monetäre Bewertung der jährlichen Schäden durch Schalenwild ist aus ÖWI- oder WEM-Daten nicht möglich. Beide Verfahren wurden nicht zu diesem Zweck konzipiert. Zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wald und Wild bedarf es der permanenten Mitwirkung aller Beteiligten. Die Jagd- und Forstwirtschaft, der Tourismus, aber auch die Erholungssuchenden sollten ihren Beitrag dazu leisten.
12. Was sind die Ursachen für die Verdreifachung der Stammschäden durch Neuschälungen in Kärnten von der Waldinventur 2000-2002 bis zur Waldinventur 2007-2009? Ist es möglich, dass die Einführung der Selbstverwaltung durch die Jägerschaft (Abschussplangenehmigung) in Kärnten die Wildschäden signifikant beeinflusst hat?
Antwort: Da dem BMLFUW keine Statistiken über die Erfüllung von Abschussplänen vorliegen, sind hiezu keine gesicherten Aussagen möglich.
13. Gibt es Schutzwälder, insbesondere im Hinblick auf Lawinen-, Steinschlag- und Wildbachgefährdung, welche sich aufgrund erhöhter Wildstände nicht ausreichend verjüngen können? Wenn ja,
a) welche jagdlichen Maßnahmen mit welchen Erfolgen wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt?
b) wie hoch sind die jährlichen Kosten der Wildbach- und Lawinenverbauung, welche aufgrund nicht vorhandener Waldverjüngung und daher verminderter Schutzwirkung in Form von technischen Verbauungen veranschlagt werden müssen?
Antwort: Ja, die Österreichische Waldinventur weist Wildverbiss als einen der Faktoren für fehlende oder unzureichende Verjüngung im Schutzwald aus.
a) Wie bereits ausgeführt, fällt das Jagdwesen in die Zuständigkeit der Länder.
b) Die Kosten für Wildbach- und Lawinenverbauungen (technische Schutzmaßnahmen), die auf fehlende Verjüngung bzw. Schutzwirkung infolge Wildschäden zurückzuführen sind, sind nicht quantifizierbar.
Fazit:
„Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts?“
Die Frage ist, will der Herr Minister nichts wissen oder ist der tatsächlich ahnungslos. Es ist uns nicht entgangen, dass Jagdgesetze auf Landesebene beschlossen werden. Jedoch sind diese Antworten völlig unzureichend. Auch entsteht der Eindruck dieses Problem seitens des BM Berlakowich nicht thematisieren zu wollen, geschweige den Lösungsvorschläge einzubringen. Die unzureichende Beantwortung der Anfrage stellt, vor allem die Frage der politischen/wirtschaftlichen Entscheidungsträger in den Raum. Wenn der Bundesminister für die Beantwortung nicht zuständig ist, so muss diese Frage an anderen Stellen gerichtet werden.
Nach der Beantwortung dieser Anfrage bleibt die Gewissheit, dass die Politik im Bereich Forst/Jagdwirtschaft nicht zukunftsgerichtet ist. Link zur parlamentarischen Anfrage: Antwort Download: Download-Link Parlamentarische Anfrage: Am 23.02.2011 wurde durch den Nabg. DI Dr Pirklhuber eine parlamentarische Anfrage an den BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gestellt. Es geht in der Anfrage um den problematischen Zustand der Wirtschafts- und Schutzwälder. Auch wird eine Aussage darüber verlangt in wie weit Politiker in den Landesjagdverbänden vertreten sind und ob Unvereinbarkeiten vorliegen. Die Beantwortung dieser Anfrage ist noch ausständig. Wir werden die Antwort veröffentlichen sobald uns diese vorliegt. Link zur parlamentarischen Anfrage: Parlamentarische Anfrage Download: Download-Link
"DIE PRESSE"-Artikel Am 15.10.2010 erschien ein Artikel in der Presse. Es wurde das Thema Fütterung thematiersiert. Nachstehend der Download des Artikels. Download
Anlaufstelle für Jungjäger gratis Jagdmöglichkeit auf Schwarz-, Raub- und Kahlwild!! Interessenten melden sich bitte telefonisch unter 0664/1645777 und 02627/45564 oder senden eine E-Mail.
Gratis Jagdmöglichkeit Schnelle Einsatztruppe für Rot- und Schwarzwildriegler gesucht!! Gute Schützen und erfahrene Jäger gesucht. Wer Zeit, Lust und die Möglichkeit hat, auch
kurzfristig zur Verfügung zu stehen, der möge sich bitte telefonisch unter 0664/1645777
und 02627/45564 oder per
E-Mail anmelden.
Wo und wann sich eine Jagd ergibt, wird dann jeweils bekanntgegeben.
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